den als Anlage beigefügten Kinder- und Jugendförderplan und beauftragt die Verwaltung mit dessen sukzessiver Umsetzung,
den konstruktiven Dialog mit Kindern und Jugendlichen weiter zu entwickelnund hierzu den Kooperationsvertrag mit dem Landesjugendamt „Eigenständige Jugendpolitik in kommunaler Verantwortung“ zu nutzen,
über die erzielten Umsetzungsschritte dem Ausschuss regelmäßig zu berichten.“
23.11.2021 - Jugendhilfeausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss(in eigener Zuständigkeit):
„Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
den als Anlage beigefügten Kinder- und Jugendförderplan und beauftragt die Verwaltung mit dessen sukzessiver Umsetzung,
den konstruktiven Dialog mit Kindern und Jugendlichen weiter zu entwickelnund hierzu den Kooperationsvertrag mit dem Landesjugendamt „Eigenständige Jugendpolitik in kommunaler Verantwortung“ zu nutzen,
über die erzielten Umsetzungsschritte dem Ausschuss regelmäßig zu berichten.“