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Vorlage - 0/51/291/2021  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Familienzentrums im Ev. Kindergarten Schwanenberg
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
23.11.2021 
4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Landschaftsverband Rheinland hat der Stadt Erkelenz mit Schreiben vom 05.03.2021 mitgeteilt, dass neben den drei bereits zertifizierten Familienzentren noch ein Kontingent für ein weiteres Familienzentrum zur Verfügung gestellt wird.

Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales hat mit den beiden kirchlichen Trägern über die Einrichtung eines Familienzentrums beraten.

Die ev. Kirchengemeinde Schwanenberg hat Interesse bekundet, die dortige Kindertageseinrichtung zum Familienzentrum weiter zu entwickeln.

Zertifizierte Familienzentren sind:

- die städtische Kindertageseinrichtung Westpromenade,

- die städtische Kindertageseinrichtung Gerderath und

- die Kindertageseinrichtung der Johanniter „Oestricher Kamp“.

 

Gemäß §42 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) sind Familienzentren Kindertageseinrichtungen, die neben der Kindertagesbetreuung für den Sozialraum leicht zugängliche Angebote im Bereich der Beratung, Unterstützung und Bildung von Familien vorhalten oder vermitteln. Sie haben insbesondere die Aufgabe:

 

1.  Eltern bei der Förderung ihrer Kinder umfassend zu unterstützen und die unterschiedlichen Lebenslagen und - bedarfe der Familien im Einzugsgebiet zu berücksichtigen,

 

2.  mit verschiedenen Partnern zu kooperieren und familienunterstützende Angebote zu bündeln und zu vernetzen,

 

3.  Angebote für Familie im Sozialraum zu öffnen, deren Kinder nicht in der Tageseinrichtung des Familienzentrums betreut werden,

 

4.  Sprachförderung für Kinder und ihre Familien anzubieten, auch solche, die über § 19 hinausgeht, insbesondere sind dies Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Alter zwischen vier Jahren und Schuleintritt mit zusätzlichen Sprachförderbedarf, die keine Kindertageseinrichtung besuchen und

 

5.  an Präventionsangeboten mitzuwirken, die vor allem auf Grundlagen von Konzepten der örtlichen Jugendhilfeplanung umgesetzt werden.“

 

(§ 42 KiBiz-Familienzentren)

 

Um in Genuss der Förderung in Höhe von 20.000 Euro jährlich zu gelangen, müssen Familienzentren in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen werden und ein vom Land anerkanntes Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ haben.

 

Vor genanntem Hintergrund wird dem Jugendhilfeausschuss vorgeschlagen, eine entsprechende Beschlussfassung zugunsten der ev. Kindertageseinrichtung Schwanenberg zu treffen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Kindertageseinrichtung der ev. Kirchengemeinde Schwanenberg,  Schwanenberger Pl. 13, 41812 Erkelenz, als Familienzentrum in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen und dem Landschaftsverband Rheinland zur Förderung vorzuschlagen.“


Finanzielle Auswirkungen:

entfällt