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Tatbestand: Mit Schreiben vom 17.10.2021 beantragt die katholische Kirchengemeinde Christkönig eine nachträgliche Bezuschussung der unvorhergesehenen Mehrkosten bei der Sanierung und Erweiterung der kath. Kindertagesstätte St. Stephanus Golkrath. Die Umbau- und Sanierungsmaßnahme wurde in 2020 abgeschlossen, die 6 zusätzlichen U3-Plätze konnten zum 01.08.2020 in Betreib genommen werden. Die zu Beginn der Maßnahme veranschlagten Kosten in Höhe von 572.000,00 Euro haben sich aufgrund von unvorhersehbaren Mehrarbeiten in verschiedenen Gewerken auf 990.815,00 Euro erhöht. Die Kosten wurden mit Verwendungsnachweis vom 04.06.2021 nachgewiesen und geprüft. Zu den Gründen für den Anstieg der Baukosten verweise ich auf die Stellungnahme der Pfarrei Christkönig. Die Mehrkosten in Höhe von rund 418.000,00 Euro werden mit einem Zuschuss aus Kirchensteuermitteln und einer Entnahme aus der Kibiz-Rücklage in Höhe von zusammen rund 258.000,00 Euro getragen, so dass ein ungedeckter Betrag von ca. 160.000,00 Euro verbleibt. Dieser Betrag soll jeweils zur Hälfte durch einen Zuschuss des Jugendhilfeträgers und aus weiteren eigenen Mitteln der Kirchengemeinde getragen werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Der kath. Kirchengemeinde Christkönig Erkelenz wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Haushaltssatzung ein Zuschuss in Höhe von 80.000,00 Euro für unvorhersehbare Mehrkosten bei der Sanierung der Kindertagesstätte St. Stephanus in Golkrath gewährt. Davon sind 50.000 Euro im Haushaltsplan 2022 eingeplant. Die verbleibenden 30.000,00 Euro werden im Haushaltsjahr 2023 bereitgestellt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,00 Euro wurden im Haushalt 2022 bei den investiven Kosten unter Produktsachkonto 060100-S06010007 eingestellt. Die nicht eingeplanten 30.000,00 Euro werden im Haushalt 2023 eingestellt. Anlage: Antrag der kath. Kirchengemeinde Christkönig Erkelenz auf nachträgliche Bezuschussung der unvorhersehbaren Mehrkosten.
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