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Vorlage - 0/51/290/2021  

 
 
Betreff: Übernahme von Trägeranteilen für neu geschaffene Plätze im Kath. Kindergarten St. Pauli Bekehrung, Lövenich
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
23.11.2021 
4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Kath. Kirchengemeinde Christkönig Erkelenz auf Übernahme des Trägeranteils für 14 Ü3 und 6 U3 Plätze  

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 17.10.2021 beantragt die katholische Kirchengemeinde Christkönig  die Übernahme des Trägeranteils zu den Betriebskosten für 14 Ü3 und 6 U3 neu geschaffene Plätze in der Kindertagesstätte St. Pauli Bekehrung, Lövenich.

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 26.11.2020 und Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.12.2020 wurde der Erweiterung und Sanierung der kath. Kindertagesstätte Lövenich zugestimmt.

Im Zuge dieser Maßnahme erfolgt eine Erweiterung der Einrichtung um eine Gruppe. Die Inbetriebnahme dieser Plätze ist für das Kindergartenjahr 2022/2023, 01.08.2022, geplant.

Die neu geschaffenen Plätze sind dringend erforderlich, um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in der Ortslage Katzem/Lövenich erfüllen zu können.

Der Trägeranteil an den Betriebskosten beträgt derzeit 10,3 % der Kindpauschalen. Für Bestandsplätze übernimmt das Bistum Aachen den Trägeranteil zu den Betriebskosten. Für neu geschaffene Plätze erfolgt grundsätzlich keine Übernahme durch das Bistum Aachen. Die örtliche Kirchengemeinde sieht sich nicht in der Lage, den Trägeranteil aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren und beantragt die Übernahme des Trägeranteils für die 20 neu geschaffenen Plätze durch die Stadt Erkelenz als örtlichen Träger der Jugendhilfe.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Die Stadt Erkelenz übernimmt für die 20 neu geschaffenen Plätze in der kath. Kindertagesstätte Erkelenz, Lövenich, Kirchplatz 37, vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalt des Jahres 2022, den Trägeranteil von derzeit 10,3 %. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst.“


Finanzielle Auswirkungen:

Für das Haushaltsjahr 2022 wird der Zuschuss für fünf Monate (01.08.2022 bis 31.12.2022) berechnet und sich auf 8.450,00 Euro belaufen. In den folgenden Jahren wird der Zuschuss für 12 Monate berechnet und je nach dem Buchungsverhalten der Eltern und der Höhe der tatsächlichen Kindpauschalen ca. 21.000 Euro pro Jahr betragen. Die Mehrkosten wurden im Haushaltsplan 2022 unter dem Produktsachkonto 060100, 531800  mit eingeplant.


Anlage:

Antrag der kath. Kirchengemeinde Christkönig Erkelenz auf Übernahme des Trägeranteils für 14 Ü3 und 6 U3 Plätze.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Kath. Kirchengemeinde Christkönig Erkelenz auf Übernahme des Trägeranteils für 14 Ü3 und 6 U3 Plätze (435 KB)