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Tatbestand: Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz legt in § 15 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes; Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes - Kinder- und Jugendförderungsgesetz (3. AG-KJHG-KJFöG) fest, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung gem § 80 i.V.m. §§ 11- 14 SGB VIII einen Förderplan erstellt. Dieser ist vom Jugendhilfeausschuss (JHA) der Stadt Erkelenz zu beschließen. Der Kinder- und Jugendförderplan stellt den Handlungsrahmen für die Stadt Erkelenz im Bereich der Jugendarbeit dar. Darin werden die Weiterentwicklung der Strukturen in der Kinder- und Jugendförderung beschrieben und er legt einen inhaltlichen - und dem folgend - den finanziellen Rahmen für die Dauer der Legislaturperiode fest. Die vorliegende Rahmung des Kinder- und Jugendförderplans ist im Laufe der Wahlperiode gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und den Akteurinnen und Akteuren der Kinder und Jugendförderung aktiv auszugestalten. Der heute vorgestellte Kinder- und Jugendförderplan wurde mit jugendlichen Vertretungen der verschiedenen Schulen, der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Fachberatungen und aus der jungen Politik vorgestellt und diskutiert. Mit dem Kinder- und Jugendförderplan 2022 bis 2027 der Stadt Erkelenz (Anlage1) wird ein neuer Weg beschritten. Es wird weitestgehend darauf verzichtet, in umfangreichen Zustandsbeschreibungen die Situation der Kinder und Jugendlichen in Erkelenz aus Sicht der Erwachsenenwelt zu beschreiben. Vielmehr wird der Ansatz gewählt, gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen zu den Fragestellungen, die sie betreffen, zu diskutieren und Handlungsbedarfe abzuleiten. Aus Gründen der Corona-Pandemie wurde dies virtuell über Zoom-Konferenzen durchgeführt. Um ein möglichst breites Spektrum über das, was Kinder und Jugendliche in Erkelenz bewegt, zu erhalten, wurde in einer ersten Zoom-Konferenz in sechs Themenbereichen diskutiert. Die Themen erschlossen sich aus den relevanten Paragraphen des SGB VIII bzw. dem Dritten Gesetz zur Ausübung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes – Kinder- und Jugendfördergesetz (3. AG KJHG – KJFöG).
Zur Auftaktveranstaltung am 27.02.2021 gab es folgende sechs Arbeitsgruppen:
Mit ca. 90 teilnehmenden Kindern und Jugendlichen und Vertreterinnen/ Vertretern aus Jugendpolitik, Vereinen etc. wurden die Themenbereiche in moderierten Chatgruppen besprochen und die Ergebnisse gesichert. Die hieraus erstellte Dokumentation wurde im Weiteren, zunächst in getrennten Runden, mit Kindern und Jugendlichen, die sich intensiv mit der Thematik als Steuerungsgruppe weiter beschäftigen wollten, und Vertreterinnen/ Vertretern aus Jugendpolitik und Verbänden besprochen. Das in der zweiten Runde Gesagte, wurde wiederum aufbereitet und zusammengeführt und in einer abschließenden Diskussionsrunde mit Kindern, Jugendlichen, Vertretern von Verbänden und Jugendpolitik besprochen. Die Ergebnisse wurden gesichert und vereinbart, dass zu den Ergebnissen in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung berichtet wird. Alle Veranstaltungen wurden moderiert durch Frau Martina Leshwange, Landschaftsverband Rheinland.
Das Strategiepapier zum kommunalen Kinder- und Jugendförderplan für Erkelenz ist dialogorientiert gestaltet. In der heute vorliegenden Fassung sind die Schwerpunkte aus den unterschiedlichen Handlungsfeldern benannt, die in der nächsten Zeit, ab 2022 vertieft bearbeitet werden sollen. Und gleichzeitig soll der Austausch mit Kindern und Jugendlichen der Stadt Erkelenz weiter intensiviert werden. Die zu vertiefenden Themenbereiche sind:
Themenfelder, die Schule, erweiterte Beratungsangebote – auch in vorhandene Strukturen oder andere Stellen betreffend – werden vom Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales dort kenntlich gemacht und Erreichtes rückgekoppelt.
Um den Dialog mit den Kindern, Jugendlichen und jugendpolitisch Interessierten weiterführen zu können – und die Unterstützung des LVR/ Frau Leshwange zu sichern – schlossen das Landesjugendamt und das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales einen Kooperationsvertrag zur Umsetzung des gemeinsamen Förderprogramms des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW und den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland „Eigenständige Jugendpolitik in kommunaler Verantwortung“. Diese Kooperation soll durch den Beschluss des Jugendhilfeausschusses bestärkt werden (Anlage3). Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Finanzielle Auswirkungen: Für die Durchführung von Aktionen und Veranstaltungen zum Kinder- und Jugendförderplan sind Haushaltsmittel im Produktsachkonto 060301 533915 (Maßnahmen Kinder- und Jugendförderplan §§ 11 – 14 SGB VIII) in den Haushalt 2022 eingeplant. Anlagen: Fragestellungen zum Beteiligungsverfahren am 27.02.2021 Strategiepapier Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) Kooperationsvertrag zur Umsetzung des gemeinsamen Förderprogramms des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW und den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland „Eigenständige Jugendpolitik in kommunaler Verantwortung“
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