Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als
Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an
Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die von den
Bürgern und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom
18.07.2005 bis 19.08.2005 vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird nach
sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater
Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III
„Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven -
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie in
der als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III
„Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven –
Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die
Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird hiermit gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.“
22.09.2005 - Braunkohlenausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Beschlussentwurf (als
Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an
Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die von den
Bürgern und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom
18.07.2005 bis 19.08.2005 vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird nach
sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater
Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III
„Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven - Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven – Anregungen der Bürger,
beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen.“
27.09.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung
an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an
Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die von den
Bürgern und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom
18.07.2005 bis 19.08.2005 vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird nach
sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater
Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III
„Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven - Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven – Anregungen der Bürger,
beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen.“
Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung
an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an
Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die von den
Bürgern und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom
18.07.2005 bis 19.08.2005 vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird nach
sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater
Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III
„Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven - Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven – Anregungen der Bürger,
beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen.“
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung
an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an
Hauptausschuss und Rat):
„1.Über die von den
Bürgern und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom
18.07.2005 bis 19.08.2005 vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird nach
sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater
Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III
„Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven - Stellungnahmen der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur
Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven – Anregungen der Bürger,
beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil
dieses Beschlusses.
2.Der Bebauungsplan Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung beschlossen.“