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Auf Einlassungen von Ausschussmitglied Thies zu den Finanzierungsvereinbarungen trägt 1. Beig. Dr. Gotzen vor, dass diese Fragen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu beraten seien. Der hier zu fassende Bebauungsplanbeschluss schaffe nur die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen. Ausschussmitglied Thies bittet darum, im Protokoll festzuhalten, dass er gegen die Beschlussvorlagen zu den Tagesordnungspunkten A 3.2 und A 3.3 stimme. Beschluss (als Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, an Hauptausschuss und Rat): „1. Über die von den Bürgern und Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in der Zeit vom 18.07.2005 bis 19.08.2005 vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbarer öffentlicher und privater Belange, wie in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie in der als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte – Anregungen der Bürger, beigefügten Abwägung vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Bebauungsplan Nr. XXI „Umsiedlung Borschemich“, Erkelenz-Mitte wird hiermit gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen“. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen |
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