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Tagesordnung - 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: 9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Di, 03.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Aufstellung des Teilergebnisplanes 2014 und des Teilfinanzplanes 2014 - 2017 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"  
Enthält Anlagen
0/51/142/2013  
Ö 3  
Modellprojekt Kita Adolf-Kolping-Hof: Außengelände ohne Spielgeräte (Anmerk.: Das Modellprojekt wird im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.)  
Enthält Anlagen
0/51/143/2013  
Ö 4  
Finanzielle Ausgestaltung der Kindertagespflege (Anmerk.: Es ist beabsichtigt, die Entgeltsätze für die Tagespflege um 10 % zu erhöhen. Diese Erhöhung ist kreisweit abgestimmt und soll in der Stadt Erkelenz zum 01.01.2014 umgesetzt werden.)  
0/51/144/2013  
Ö 5  
Sommerferienspiele 2014 (Die Mittel für die Sommerferienspiele sind durch den Jugendhilfeausschuss zu genehmigen.)  
0/51/145/2013  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz führt auch im Jahre 2014 in Zusammenarbeit mit den anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen sowie ggf. weiteren Trägern die städt. Ferienspiele durch. Den Jugendzentren bzw. den weiteren Trägern, die bei der Durchführung der Ferienspiele für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz tätig werden, werden die nicht gedeckten anerkannten Kosten, die ihnen bei der Durchführung dieser städt. Ferienspiele entstehen, im Rahmen konkret vereinbarter Finanzierungspläne in voller Höhe erstattet.“

   
    03.12.2013 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz führt auch im Jahre 2014 in Zusammenarbeit mit den anerkannten offenen Jugendfreizeiteinrichtungen sowie ggf. weiteren Trägern die städt. Ferienspiele durch. Den Jugendzentren bzw. den weiteren Trägern, die bei der Durchführung der Ferienspiele für das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erkelenz tätig werden, werden die nicht gedeckten anerkannten Kosten, die ihnen bei der Durchführung dieser städt. Ferienspiele entstehen, im Rahmen konkret vereinbarter Finanzierungspläne in voller Höhe erstattet.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 6  
Kinderschutz in der Kinder- und Jugendarbeit hier: Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für neben- und ehrenamtlich Tätige gemäß § 72a des Sozialgesetzbuches, Achtes Buch (SGB VIII) (Anmerk.: In der Jugendarbeit dürfen keine Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden. Hierzu sind mit den Trägern der freien Jugendhilfe/Vereinen Vereinbarungen zu treffen)  
Enthält Anlagen
0/51/146/2013  
N 1     (nichtöffentlich)