Bürgerinformationssystem

Auszug - Kinderschutz in der Kinder- und Jugendarbeit hier: Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für neben- und ehrenamtlich Tätige gemäß § 72a des Sozialgesetzbuches, Achtes Buch (SGB VIII)  

 
 
9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 03.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
0/51/146/2013 Kinderschutz in der Kinder- und Jugendarbeit
hier: Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für neben- und ehrenamtlich Tätige gemäß § 72a des Sozialgesetzbuches, Achtes Buch (SGB VIII)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„Die Verwaltung wird beauftragt bzw. ermächtigt, für den Bereich der Stadt Erkelenz

 

  1. mit den jeweiligen Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und mit den Jugendverbänden (Jugendrotkreuz, Pfadfinder, Jugendfeuerwehr usw.) die beigefügte Vereinbarung abzuschließen;

 

  1. mit den sonstigen Vereinen (z. B. Sportvereine, Karnevalsvereine), die nicht unter die Regelung des § 72 a SGB VIII fallen, jedoch in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, auf den Abschluss einer Vereinbarung auf freiwilliger Basis hinzuwirken;

 

  1. den Verbänden und Vereinen, die eine freiwillige Vereinbarung nicht abschließen, keine finanziellen Zuschüsse aus städtischen Haushaltsmittel mehr zu gewähren,

 

Es obliegt dem Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales zu prüfen, mit welchen . Vereinen zu Nr. 2 eine Vereinbarung zur Sicherung des Kindeswohls angezeigt ist.“


Abstimmungsergebnis: einstimmig