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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Die Verwaltung wird beauftragt bzw. ermächtigt, für den Bereich der Stadt Erkelenz - mit den jeweiligen Trägern der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und mit den Jugendverbänden (Jugendrotkreuz, Pfadfinder, Jugendfeuerwehr usw.) die beigefügte Vereinbarung abzuschließen;
- mit den sonstigen Vereinen (z. B. Sportvereine, Karnevalsvereine), die nicht unter die Regelung des § 72 a SGB VIII fallen, jedoch in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, auf den Abschluss einer Vereinbarung auf freiwilliger Basis hinzuwirken;
- den Verbänden und Vereinen, die eine freiwillige Vereinbarung nicht abschließen, keine finanziellen Zuschüsse aus städtischen Haushaltsmittel mehr zu gewähren,
Es obliegt dem Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales zu prüfen, mit welchen . Vereinen zu Nr. 2 eine Vereinbarung zur Sicherung des Kindeswohls angezeigt ist.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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