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Vorlage - 0/51/144/2013  

 
 
Betreff: Finanzielle Ausgestaltung der Kindertagespflege
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
03.12.2013 
9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betreut werden. 2007 wurden die Voraussetzungen und die rechtliche Grundlage für die Betreuung von Kindern in Tagespflege im §§  22-24 SGB VIII geregelt. Seit diesem Zeitpunkt sind die Inanspruchnahme der Tagespflege und die Anzahl der Tagespflegeeltern kontinuierlich gestiegen. Der Bedarf an Plätzen für Kinder ab einem Jahr ist zudem stark steigend. Für diese Altersgruppe stehen in den Tageeinrichtungen nicht ausreichend Plätze zur Verfügung. Es existiert ebenfalls eine hohe Nachfrage im Bereich der Randzeitenbetreuung; vor Beginn der Schule oder der Betreuung in der Tageseinrichtung bzw. nach Beendigung dieser Betreuungsarten.

 

Ohne die Plätze in der Tagespflege wären der Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren und die Randzeitenbetreuung im schulischen Bereich nicht abzudecken. Dieses kann nur gewährleistet werden durch die hohe Flexibilität der Tagespflegeeltern.  Sie werden durch eine kompetente Fachberatung in ihrer Tätigkeit begleitet und beraten.

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 26.05.2009 wurden die derzeit geltenden Richtlinien zur finanziellen Ausgestaltung der Kindertagespflege beschlossen.

Seit nunmehr 4 Jahren hat es keine Erhöhung der Entgelte mehr gegeben. Um eine angemessenere Entlohnung zahlen zu können, haben sich die fünf Jugendämter im Kreis Heinsberg darauf verständigt, den Jugendhilfeausschüssen eine Erhöhung der Stundensätze vorzuschlagen.

 

Folgender Vorschlag wurde erarbeitet:

Geldleistung

Qualifikationsstufe

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Stufe 4

pro Std. und Kind ab 01.08.2009

2,10 €

3,00 €

3,50 €

4,20 €

pro Std. und Kind ab 01.01.2014

2,30 €

3,30 €

3,90 €

4,60 €

 

Erläuterungen zu den Qualifikationsstufen:

 

Stufe 1

Die Betreuung erfolgt durch Verwandte bis II. Grades (Großeltern, Tante, Onkel). Das Tagespflegeangebot richtet sich ausschließlich an ein bestimmtes Kind oder an bestimmte Kinder. Die Pflegeerlaubnis wird nur für das betreffende Kind bzw. für die betreffenden Kinder ausgestellt.

Qualifikation: Basisqualifizierung von mindestens 50 Stunden nach DJI Curriculum Kindertagespflege durch einen anerkannten Bildungsträger einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kleinkind“

Es liegt eine Kind bezogene Pflegeerlaubnis vor.

 

Stufe 2

Qualifikation: 160 Stunden Qualifizierung nach DJI-Curriculum Kindertagespflege durch einen anerkannten Bildungsträger einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kleinkind“. Nach einer Basisqualifizierung kann eine Pflegeerlaubnis ausgestellt werden mit der Auflage, die Aufbauqualifizierung in einen Zeitraum von einem Jahr abzuschließen.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder vor.

 

Stufe 3

Qualifikation: 160 Stunden Qualifizierung nach DJI-Curriculum Kindertagespflege durch einen anerkannten Bildungsträger  einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kleinkind“ sowie 1 Jahr Praxiserfahrung in der Kindertagespflege.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder vor.

 

 

Der Übergang in Stufe 4 erfolgt nach zweijähriger Tätigkeit in Stufe 3.

 

Stufe 4

Qualifikation: Abgeschlossene Erzieher/Innenausbildung sowie Basisqualifizierung im Umfang von 80 Stunden einschließlich einer Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kleinkind“.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder vor.

 

Qualifikation: Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozial-pädagogik sowie Vorbereitungsmodul für Tagespflegepersonen oder vergleichbare Vorbereitung einschließlich der Sofortmaßnahme „Erste Hilfe am Kleinkind“.

Es liegt eine Pflegeerlaubnis für bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder vor.

 

 

Hinweis: Bei Kindertagespflege im Haushalt der Erziehungsberechtigten

wird – soweit kein Anstellungsverhältnis begründet wurde – die Geldleistung durch die gegebene Sachkostenersparnis um 25 % gekürzt.

 

 

Zuschläge

für die Betreuung an Samstagen und Sonntagen 1,00 €/Std. wenigstens jedoch 10,-- €/Tag

 

 

für die Betreuung in der Zeit 19.00 – 7.00 Uhr 1,00 €/Std.

 

 

Erstattung für eine nachgewiesene Unfallversicherung von z. Zt. 87,38 € jährlich, bzw. 7,28 € monatlich.

 

Neben der hälftigen nachgewiesenen Beiträge zur Alterssicherung sind auch die hälftigen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen, falls die Einnahmen aus der öffentlich finanzierten Kindertagespflege die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auslösen.

 

Atypische Sachverhalte z. B. bei der Mindeststundenzahl oder Ferienbetreuung werden nach pflichtgemäßem Ermessen - an den genannten Leitlinien orientiert -abweichend geregelt.

 

Erkelenzer Bewerber/innen für Qualifizierungs- und Aufbaukurse zur Kindertagespflege sind jeweils hälftig die anfallenden Gebühren zu erstatten, wenn diese Kurse mit dem  Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales abgestimmt sind und die Bewerber/innen nach der Qualifikation diesem zur Vermittlung als Kindertagespflegestelle zur Verfügung stehen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Entgelte für die Tagesmütter werden ab dem 01.01.2014 – wie oben aufgeführt – unter der Voraussetzung der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2014 erhöht.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Mehraufwendungen betragen – bei gleichbleibenden Tagespflegepersonen und Betreuungsstunden wie in 2013 – ca. 32.000 EUR.