Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres betreut werden. 2007 wurden die Voraussetzungen und die rechtliche Grundlage für die Betreuung von Kindern in Tagespflege im §§ 22-24 SGB VIII geregelt. Seit diesem Zeitpunkt sind die Inanspruchnahme der Tagespflege und die Anzahl der Tagespflegeeltern kontinuierlich gestiegen. Der Bedarf an Plätzen für Kinder ab einem Jahr ist zudem stark steigend. Für diese Altersgruppe stehen in den Tageeinrichtungen nicht ausreichend Plätze zur Verfügung. Es existiert ebenfalls eine hohe Nachfrage im Bereich der Randzeitenbetreuung; vor Beginn der Schule oder der Betreuung in der Tageseinrichtung bzw. nach Beendigung dieser Betreuungsarten.
Ohne die Plätze in der Tagespflege wären der Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren und die Randzeitenbetreuung im schulischen Bereich nicht abzudecken. Dieses kann nur gewährleistet werden durch die hohe Flexibilität der Tagespflegeeltern. Sie werden durch eine kompetente Fachberatung in ihrer Tätigkeit begleitet und beraten.
In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 26.05.2009 wurden die derzeit geltenden Richtlinien zur finanziellen Ausgestaltung der Kindertagespflege beschlossen. Seit nunmehr 4 Jahren hat es keine Erhöhung der Entgelte mehr gegeben. Um eine angemessenere Entlohnung zahlen zu können, haben sich die fünf Jugendämter im Kreis Heinsberg darauf verständigt, den Jugendhilfeausschüssen eine Erhöhung der Stundensätze vorzuschlagen.
Folgender Vorschlag wurde erarbeitet:
Erläuterungen zu den Qualifikationsstufen:
Neben der hälftigen nachgewiesenen Beiträge zur Alterssicherung sind auch die hälftigen Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung zu übernehmen, falls die Einnahmen aus der öffentlich finanzierten Kindertagespflege die Kranken- und Pflegeversicherungspflicht auslösen.
Atypische Sachverhalte z. B. bei der Mindeststundenzahl oder Ferienbetreuung werden nach pflichtgemäßem Ermessen - an den genannten Leitlinien orientiert -abweichend geregelt.
Erkelenzer Bewerber/innen für Qualifizierungs- und Aufbaukurse zur Kindertagespflege sind jeweils hälftig die anfallenden Gebühren zu erstatten, wenn diese Kurse mit dem Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales abgestimmt sind und die Bewerber/innen nach der Qualifikation diesem zur Vermittlung als Kindertagespflegestelle zur Verfügung stehen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Entgelte für die Tagesmütter werden ab dem 01.01.2014 – wie oben aufgeführt – unter der Voraussetzung der Bereitstellung der Mittel im Haushaltsplan 2014 erhöht.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Mehraufwendungen betragen – bei gleichbleibenden Tagespflegepersonen und Betreuungsstunden wie in 2013 – ca. 32.000 EUR.
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