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Vorlage - 0/51/143/2013  

 
 
Betreff: Modellprojekt Kita Adolf-Kolping-Hof: Außengelände ohne Spielgeräte
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
03.12.2013 
9. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lageskizze  

Tatbestand:

Ein wichtiger Gedanke aktueller pädagogischer Konzepte in den Kindertagesstätten ist es, den Raum, die Umgebung  in dem Kinder sich aufhalten  als „dritten Erzieher“ mit in die Planung und Überlegung aufzunehmen. Ihm kommt eine neue Bedeutung zu. Er unterstreicht und bekräftigt die Intention zur Bildungs- und Erziehungsarbeit und fordert das Kind auf einer weiteren Ebene heraus.

 

Wenn von Raum gesprochen wird, sind überwiegend die Innenräume einer Einrichtung gemeint. Dort wird ein gewollter Zusammenhang zwischen den pädagogischen Zielen und ihrer Umsetzung sichtbar. Doch spielt sich das Leben einer Kita nicht nur in den Innenräumen ab, sondern zu einem wichtigen Teil auch im Außenbereich. Da ist es nur konsequent, auch dort nach förderlichen Entwicklungs- und Bildungsaspekten zu fragen und zu suchen.

Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales möchte modellhaft deshalb den Außenbereich der Kindertagesstätte Adolf-Kolping-Hof dahingehend betrachten, wo und unter welchen Aspekten Bildung und Entwicklung im Außengelände fortgeführt werden kann. Dabei liegt der Schwerpunkt auf naturnaher und/oder ökologischer Gartengestaltung. Naturnahe Gartenbereiche zeichnen sich durch weniger oder gar keine klassischen Spielgeräte, wie Kletter- oder Rutschelemente aus. Nicht die Spielgeräte, sondern die natürliche Gestaltung und ihre Auswirkung auf die Entwicklung der Kinder und deren Bildungsmöglichkeiten stellen hier den Schwerpunkt des Angebotes dar. Räume, und hiermit ist der Außenbereich gemeint, müssen so gestaltet sein, dass sie die kindlichen Fähigkeiten herausfordern und das Neugierig-Sein, das Forschen und Fragen-Stellen unterstützen. Dies ist optimal zu erzielen, wenn sich das Außengelände einer Kindertagesstätte durch die Kinder in eigener Aktivität aus eigenem Antrieb formen, verändern und gestalten lässt. Dies in einem Rhythmus mit den wechselnden Jahreszeiten ist qualitativ eine ganz andere Herausforderung an die Kinder, als sie durch Bereitstellung von großen Spielgeräten geleistet werden kann. Diese lassen sich eben nicht verändern, formen und können nicht weiter nach kindlichen Vorstellungen gestaltet werden.

 

Das Reizpotential für eine kindliche Neugierde zu wecken, ist bei großen Spielgeräten begrenzt und endet immer dann, wenn statische oder bauliche Veränderungen eigentlich aus Sicht der Kinder notwendig wären.

 

Aber gerade ein Außenspielgelände muss so gestaltet sein, dass es die kindlichen Tätigkeiten herausfordert und das Neugierig-Sein, das Forschen und Hinterfragen unterstützt.

 

Das Amt 50/51 betrachtet es als Aufgabe, Kindern in einer Kindertagesstätte im Außengelände eine Welt zu bieten, die es mit allen Sinnen erkunden kann und sollte. In einem natürlichen, aber klar strukturierten Außengelände können die Kinder durch Selbstorganisation ihre eigenen Erfahrungen machen.

 

Vielen Kindern ist es heute wegen veränderter gesellschaftlicher und räumlicher Strukturen nicht mehr im ausreichenden Maße möglich, die Natur in ihrer ursprünglichen Erscheinung zu erleben und sich genügend darin zu bewegen. Ein Gegengewicht dazu bietet ein sinnvoll und lebendig gestaltetes Außengelände. Ein naturnah gestaltetes Außengelände ist ein Lebensraum für Pflanzen und Tiere, bei dessen Anlegung weit mehr der Gedanke des Naturschutzes im Vordergrund steht als in herkömmlichen Gärten. Es geht darum, eine möglichst natürliche Situation zu schaffen. Heimische Baumarten, Gehölze, Hecken und Stauden sind Bestandteil eines Naturgartens. Anhöhen, Mulden, Sonnen- und Schattenzonen bieten abwechslungs- und artenreiche Gestaltungsmöglichkeiten.

 

Fest installierte Spielgeräte sind nicht nötig. Ihre Möglichkeiten sind begrenzt. An einem bestimmten Punkt endet die Herausforderung. Außerdem besteht bei zurückhaltenden oder motorisch (nicht soweit) entwickelten Kinder die Gefahr, dass sie sich nicht trauen auf ein Spielgerät einzulassen. Dadurch können Blockaden, Ängste oder zurückhaltendes Verhalten entstehen, und das Kind eher in seiner Entwicklung blockieren, als es weiter fördern.

 

Zwar sieht solch ein Außengelände für Außenstehende unter Umständen wie ein ungeordnetes Sammelsurium aus, bietet aber bei genauerem Betrachten elementare Erfahrung für die Gesetze der Mechanik und Physik und garantiert umfangreiche Bewegungserfahrung und vielsinnliche Anreize. An kaum einem anderen Ort haben Kinder so viele Möglichkeiten, der Natur so nahe zu kommen. Sie lernen die Eigenschaften von Wind und Wasser kennen, können mit Erde, Steinen und Sand experimentieren und mit naturwissenschaftlichen Erkenntnissen in Berührung kommen. Es sind nicht unbedingt die Spielgeräte, die die Phantasie der Kinder wecken, vielmehr sind es die Gegenstände und Plätze, in denen die Kinder unbeschwert sich unter Aufsicht bewegen können.

 

Es kommt nicht darauf an, wie groß ein Außenbereich ist. Entscheidend für gelingende Bildungs- und Entwicklungsprozesse ist die gestalterische Qualität eines Außengeländes. Wichtig ist, den Kindern genügend Erfahrungsmöglichkeiten zu eröffnen, indem die Bereiche nicht auf einen einzigen Zweck festgelegt, sondern multifunktional zu nutzen sind und gemeinschaftlich und selbstbestimmte Aktivität miteinander verknüpft werden können. Im Vordergrund aller Überlegungen über die Gestaltung von Spielzonen stehen die Eigenaktivität und die Selbstständigkeit der Kinder sowie die Art und Weise wie vielfältig die sinnlichen Wahrnehmungen sein können.

 

Dabei ist dem Amt 50/51 durchaus bewusst, dass durch die natürliche Gestaltung des Außengeländes an die Erzieherinnen ein erhöhter Anspruch hinsichtlich ihrer Aufsichtspflicht besteht.

 

Das Personal der Kindertagesstätte Adolf-Kolping-Hof ist gerne bereit, diese zusätzliche Belastung zu tragen. Die Mitarbeiterinnen der Kindertagesstätte haben aktiv mit an der Gestaltung des Außengeländes durch ihren engagierten Beitrag in Form von Ideen und Wünschen mitgewirkt.

 

Es wird kein Außengelände sein können, was den Vorstellungen der Erwachsenen von  Sauberkeit und Ordnung entsprechen kann.

 

Es wird aber ein Außengelände sein, was im hohen Maße mehr an Reizen zur Erziehung und Bildung schafft, als herkömmliche Außengelände mit entsprechenden Spielgeräten.

 

Es gibt auch keine unterschiedlichen Spielgeräte für U-3 oder Ü-3 Kinder. Die Angebote eines solchen Außengeländes können von allen Kindern gemeinsam genutzt werden.

 

Herr Nigl vom Amt 60 hat die Ideen und Anregungen aufgenommen und planerisch umgesetzt. Er  wird den Plan zum Modellprojekt  im Jugendhilfeausschuss erläutern.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Verwaltung wird beauftragt, in der Tagesstätte Adolf-Kolping-Hof ein natürliches Außengelände ohne Spielgeräte zu schaffen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts 2014 unter dem Produktsachkonto S06020105 in Höhe von 17.500,- € zur Verfügung.


Anlage:

Lageskizze

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageskizze (5790 KB)