Beschlussentwurf (in
eigener Zuständigkeit):
„1. Es wird
festgestellt, dass die vorgesehene 14. Änderung gemäß § 13 Abs. 1 BauGB nicht
die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. I „Gerderath“,
Erkelenz-Gerderath berührt.
2.
Die Aufstellung der 14. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. I „Gerderath“ (Auf der Kuff),
Erkelenz-Gerderath wird beschlossen.
3.
Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I „Gerderath“ (Auf
der Kuff), Erkelenz-Gerderath wird zugestimmt.
4.
Der in der
Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 14. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. I „Gerderath“ (Auf der Kuff), Erkelenz-Gerderath
ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss
Erkelenz-Gerderath und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind entsprechend zu informieren. „