Bürgerinformationssystem
Amtsleiter Orth trägt zum Sachverhalt vor. Die Kosten der
Erschließung beziffert Technischer Beigeordneter Lurweg auf Nachfrage auf
150.000 Euro. Neun Grundstücke werden erschlossen. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): “1. Die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1„Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath wird beschlossen. 2. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes IV/1 „Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath wird zugestimmt. 3. Zu dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath sind die Bürger, die Träger öffentlicher Belange sowie der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath zu hören. 4. Sollten bei der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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