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Vorlage - A 61/019/2005  

 
 
Betreff: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 "Am Kreuz", Erkelenz-Granterath
hier: Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
06.09.2005 
4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1. Änderung und Erweiterung BBP Nr. IV 1 Am Kreuz  

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz plant die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath, der am 28.07.1984 Rechtskraft erlangte. Der Plan sichert planungsrechtlich die Innenverdichtung der Freifläche zwischen den Straßen „Am Kreuz“, „In Granterath“ und „Auf der Heide“ innerhalb der Ortslage Granterath.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Erkelenz stellt die bezeichnete Fläche als Wohnbaufläche dar.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes sieht nun eine Änderung der Erschließung und eine Einbeziehung des Flurstücks 104 (unbebaute Parzelle mit Baumbestand) in den Planbereich vor.

Daher soll durch eine Abänderung der Straßenführungen zunächst die Erschließung der städt. Baulandreserven (Flurstücke 218, 99 und 104) sowie des Grundstückes des VfR Granterath (Flurstück 100) ermöglicht werden. Innerhalb des Geltungsbereiches des Ursprungsplanes entstehen dadurch nicht mehr Wohneinheiten. Lediglich durch die Einbeziehung des Flurstücks 104 in den Bebauungsplan entstehen 4 weitere Baugrundstücke.

Das Flurstück 104 ist im Flächennutzugnsplan als Wohnbaufläche dargestellt und gehört zum Zusammenhang des bebauten Ortsteiles. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. Bereits heute wäre die Fläche bebaubar, sobald die Erschließung gesichert ist. Ein Ausgleich der in Anspruch zu nehmenden Flächen mit Baumbestand ist daher nicht vorgesehen. Der Vorentwuf zur Bebauungsplanänderung und -erweiterung sieht die Erschließung der Flurstücke 100, 99 und 104 über einen Stichweg von der Straße „Am Kreuz“ aus vor, der im Bereich des Flurstücks 99 nach Osten abzweigt und damit die Fläche 104 erschließt. Der Anschluss an die Erschließungsflächen der restlichen Bauflächen des Ursprungsplanes bleibt gesichert.

Eine Abfrage der durch den Ursprungsplan begünstigten Eigentümern, ob derzeit ein Interesse an der Umsetzung der Erschließung – wie im Bebauungsplan vorgesehen- bestünde, ergab, dass von 11 betroffenen Eigentümern lediglich 2 Eigentümer ein Bauinteresse bekundeten.

In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss und die Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath gefasst werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

 

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige, ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gem. § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung, die die sozialen wirtschaftlichen und umweltschützenden  Anforderungen auch in Verbindung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu ent-wickeln. Bei der Änderung von Bauleitplänen sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

“1.  Die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes

 Nr. IV/1„Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath wird beschlossen.

 

2.      Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes IV/1 „Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath wird zugestimmt.

 

3.      Zu dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath sind die Bürger, die Träger öffentlicher Belange sowie der Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath zu hören.

 

4.      Sollten bei der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Realisierung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Am Kreuz“, Erkelenz-Granterath betragen nach einer ersten Kostenschätzung ca. 150.000 €.


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1. Änderung und Erweiterung BBP Nr. IV 1 Am Kreuz (124 KB)