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Vorlage - A 61/020/2005  

 
 
Betreff: 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I "Gerderath" (Auf der Kuff), Erkelenz-Gerderath
hier: Aufstellung und Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf sowie Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
06.09.2005 
4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
14. Änderung BBP Nr. I Gerderath  

Tatbestand:

Tatbestand:

Durch die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I „Gerderath“ (Auf der Kuff), Erkelenz-Gerderath sollen die dort befindlichen Grundstücke einer sinnvollen und nicht zu dichten Bebauung zugeführt werden. Dazu werden die überbaubaren Flächen südlich der Verkehrsfläche (Auf der Kuff), welche bislang einen Abstand zur Straße von 16 m und mehr aufweisen, derart an die Straße vorverlegt, dass eine Bebauung dort ermöglicht wird, ohne das System und die Grundzüge der Planung der 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I „Gerderath“ zu verändern.

Damit wird im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1 a Abs. 2 BauGB Wohnraum geschaffen, ohne städtebauliche und bauordnungsrechtliche Spannungen auszulösen bzw. weiteren Freiraum im Dorfrandbereich oder gar im Außenbereich zu beanspruchen.

In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I „Gerderath“ (Auf der Kuff), Erkelenz-Gerderath gefasst und die Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, um eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten. Sie soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Bei der Änderung von Bauleitplänen sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 14. Änderung gemäß § 13 Abs. 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. I „Gerderath“, Erkelenz-Gerderath berührt.

2.               Die Aufstellung der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I „Gerderath“ (Auf der Kuff), Erkelenz-Gerderath wird beschlossen.

3.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I „Gerderath“ (Auf der Kuff), Erkelenz-Gerderath wird zugestimmt.

4.               Der in der  Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I „Gerderath“ (Auf der Kuff), Erkelenz-Gerderath ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2  i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Gerderath und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu informieren. „

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 14. Änderung BBP Nr. I Gerderath (132 KB)