Bürgerinformationssystem
Amtsleiter Orth trägt zum Sachverhalt vor und erklärt, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes eine Bebauung ermöglicht wird, die den historischen Baubestand abschließt und abrundet. Auf Nachfrage erläutert Technischer Beigeordneter Lurweg,
dass es mehrere Kaufinteressenten für das städtische Grundstück Schülergasse
gibt. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/10A „Stadtkern“ (Schülergasse), Erkelenz-Mitte nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. I/10A „Stadtkern“ (Rathaus), Erkelenz-Mitte berührt. 2. Die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/10A „Stadtkern“ (Schülergasse), Erkelenz-Mitte wird beschlossen. 3. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/10A „Stadtkern“ (Schülergasse), Erkelenz-Mitte wird zugestimmt. 4. Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 1. Änderung und Er- weiterung des
Bebauungsplanes Nr. I/10A „Stadtkern“ (Schülergasse), Erkelenz-Mitte ist gem. §
13 Abs. 1 u. 2 in Verbindung mit §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu informieren.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung |
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