Beschlussentwurf (in
eigener Zuständigkeit):
“1. Die Aufstellung der 1. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes
Nr. IV/1„Am Kreuz“,
Erkelenz-Granterath wird beschlossen.
2. Dem
in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes IV/1 „Am Kreuz“,
Erkelenz-Granterath wird zugestimmt.
3. Zu
dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 1. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Am Kreuz“,
Erkelenz-Granterath sind die Bürger, die Träger öffentlicher Belange sowie der
Bezirksausschuss Granterath/Hetzerath zu hören.
4. Sollten
bei der Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine
planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 1.
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Am Kreuz“,
Erkelenz-Granterath gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.“