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Tagesordnung - 31. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses  

 
 
Bezeichnung: 31. Sitzung des Bau- und Betriebsausschusses
Gremium: Bau- und Betriebsausschuss
Datum: Do, 07.11.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Vorsitzenden, des Bürgermeisters und der Werkleitung      
Ö 2  
Mitteilungen über laufende Baumaßnahmen      
Ö 3  
Vorstellung Energiebericht 2012  
Enthält Anlagen
/005/2013  
Ö 4  
Beratung über die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen und Entscheidung über Art und Umfang der Ausführung      
Ö 4.1  
Errichtung von Erschließungsanlagen Straße, Kanal, Beleuchtung gemäß Bebauungsplan 2. Änderung Nr. III/B Gerderhahn hier: Baubeschluss  
A 66/310/2013  
Ö 5     (nichtöffentlich)      
Ö 5.1  
Abwassergebührenkalkulation 2014  
Enthält Anlagen
A 20/274/2013  
Ö 5.2  
Feststellung des Wirtschaftsplanes 2014 mit Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung einschließlich eines Investitionsprogramms für die Jahr 2013-2017  
Enthält Anlagen
A 20/275/2013  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

 

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

  1. Der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt.

Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2014 wie folgt festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.256.727 EUR

 

b) die Erträge auf

10.648.488 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

4.107.740 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

7.252.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2014 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 3.795.740 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.610.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.              Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2013 - 2017 beschlossen.“

   
    07.11.2013 - Bau- und Betriebsausschuss
    Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

  1. Der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt.

Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2014 wie folgt festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.256.727 EUR

 

b) die Erträge auf

10.648.488 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

4.107.740 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

7.252.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2014 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 3.795.740 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.610.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

 

II.              Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2013 - 2017 beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    18.12.2013 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 6.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Aufgrund der §§ 1, 4 und 18 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) vom 16. 11. 2004 (GV. NRW. S. 644, ber. 2005 S.15), in der derzeit aktuellen Fassung, wird:

 

  1. Der Wirtschaftsplan (Erfolgsplan, Vermögensplan, Stellenübersicht) des Städt.

Abwasserbetriebes Erkelenz für das Wirtschaftsjahr 2014 wie folgt festgestellt:

 

1.

Erfolgsplan

 

 

a) die Aufwendungen auf

8.256.727 EUR

 

b) die Erträge auf

10.648.488 EUR

 

 

 

2.

Vermögensplan

 

 

a) die Einzahlungen auf

4.107.740 EUR

 

b) die Auszahlungen auf

7.252.000 EUR

 

 

 

3.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2014 zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 3.795.740 Euro festgesetzt.

 

4.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 3.610.000 Euro festgesetzt.

 

5.

Der Höchstbetrag der Liquiditätsdarlehen, die im laufenden Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

II.              Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung, einschließlich eines Investitions­programms, für die Jahre 2013 - 2017 beschlossen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 4 Enthaltungen

Ö 5.3  
12. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Erkelenz für den Städtischen Abwasserbetrieb  
Enthält Anlagen
A 20/276/2013  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)