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Tatbestand: Bereits seit dem Jahr 1992 ist der Ausbau des hier betrachteten Stichwegs Gegenstand des rechtskräftigen Bebauungsplans Gerderhahn Nr. III B-2. Nach kürzlich erfolgtem Grunderwerb und erkennbarem Bauinteresse der betroffenen Grundstückseigentümer soll nunmehr die Erschließung der Wohnbauflächen erfolgen.
Hierzu wird der vorhandene Mischwasserkanal um eine Haltung in Richtung Westen verlängert. Der bereits vorhandene Wirtschaftsweg wird im Nachgang zur Erschließungsstraße ausgebaut. Ein Wendehammer am westlichen Ende grenzt die Wohnstraße zur offenen Feldlage ab.
Die Erschließungsstraße wird in Pflasterbauweise mit Mittelrinne hergestellt. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist vorgesehen.
Die Beleuchtung wird in Anlehnung an den Bestand und gemäß abzufragendem Angebot an den Konzessionsträger errichtet. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die öffentliche Erschließung (Straße, Kanal, öffentliche Beleuchtung nach Angebot) des Stichweges in Gerderhahn ist gemäß den Plänen mit den Zeichnungsnummern:
Straße: Lageplan 341.2.401 Querschnitt 341.2.402
Kanal: Lageplan 341.1.401 Längsschnitt 341.1.402
zu realisieren.“ Finanzielle Auswirkungen: Die nachfolgend aufgeführten Mittel sind unter den entsprechenden Auftragssachkonten für das laufende Haushaltsjahr bereit gestellt.
Kanalbau 10.000 € Auftragssachkonto A 11020104 Straßenbau 105.000 € Auftragssachkonto E 12011002 Beleuchtung 5.000 € Auftragssachkonto E 12021001
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