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TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Aktuelles aus dem Stadtmarketing |
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Ö 3 |
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Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen 2012 bis 2014 |
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A 80/067/2012 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2012 bis 2014. 1. 06.05.2012 4. Fahrradfrühling (verkaufsoffener Sonntag) 2. 17./19./20.05.2012 61. Reit- und Springturnier 3. 07. bis 11.06.2012 37. Lambertusmarkt 4. 24.06.2012 15. west city Lauf 5. 01.07.2012 21. Niederrheinischer Radwandertag und Benefiz-Menschenkicker-Turnier; findet erstmalig gemein-sam statt. 6. 02.07. bis 24.08.2012 24. SommerKunstAkademie 7. 26.08.2012 16. Intern. Grenzlandrallye; findet nur noch alle zwei Jahre statt. 8. 07.09. bis 10.09.2012 Burgkirmes 9. 30.09.2012 Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag) 10. 06./07.10.2012 14. Bauernmarkt, Hohenbusch 11. 26. bis 28.10.2012 Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag) 12. 30.11. bis 2.12.2012 Stimmungsvoller Advent auf dem Markt 13. 07. bis 09.12.2012 Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung - (Über)regionaler Charakter
- Alleinstellungsmerkmale
- Besucherzahlen
- zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale
- Imagefaktor
- Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte
- Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin
- Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen - Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung
- Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen
- Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.
- Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung
- Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)
- Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.
- Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft
- Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos
- Bericht im Stadtkalender
- Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)
- Ankündigung auf dem Parkleitsystem
- Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung
- Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern
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31.01.2012 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung |
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Ö 3 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2012 bis 2014. - 06.05.2012 4. Fahrradfrühling (verkaufsoffener Sonntag)
- 17./19./20.05.2012 61. Reit- und Springturnier
- 07. bis 11.06.2012 37. Lambertusmarkt
- 24.06.2012 15. west city Lauf
- 01.07.2012 21. Niederrheinischer Radwandertag und Benefiz-Menschenkicker-Turnier; findet erstmalig gemeinsam statt.
- 02.07. bis 24.08.2012 24. SommerKunstAkademie
- 26.08.2012 16. Intern. Grenzlandrallye; findet nur noch alle zwei Jahre statt.
- 07.09. bis 10.09.2012 Burgkirmes
- 30.09.2012 Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag)
- 06./07.10.2012 14. Bauernmarkt, Hohenbusch
- 26. bis 28.10.2012 Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag)
Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung - (Über)regionaler Charakter
- Alleinstellungsmerkmale
- Besucherzahlen
- zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale
- Imagefaktor
- Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte
- Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin
- Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen - Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung
- Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen
- Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.
- Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung
- Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)
- Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.
- Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft
- Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos
- Bericht im Stadtkalender
- Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)
- Ankündigung auf dem Parkleitsystem
- Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung
- Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung erbittet die Vorlage eines möglichst gemeinsamen und abgestimmten Konzeptes für die Adventszeit 2012, um hierüber spätestens in der Sitzung im Juni entscheiden zu können.
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01.02.2012 - Hauptausschuss |
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Ö 3.1 - geändert beschlossen |
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Beschluss:Beschluss: „Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2012 bis 2014. - 06.05.2012 4. Fahrradfrühling (verkaufsoffener Sonntag)
- 17./19./20.05.2012 61. Reit- und Springturnier
- 07. bis 11.06.2012 37. Lambertusmarkt
- 24.06.2012 15. west city Lauf
- 01.07.2012 21. Niederrheinischer Radwandertag und
Benefiz-Menschenkicker-Turnier; findet erstmalig gemeinsam statt. - 02.07. bis 24.08.2012 24. SommerKunstAkademie
- 26.08.2012 16. Intern. Grenzlandrallye; findet nur noch alle zwei Jahre statt.
- 07.09. bis 10.09.2012 Burgkirmes
- 30.09.2012 Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag)
- 06./07.10.2012 14. Bauernmarkt, Hohenbusch
- 26. bis 28.10.2012 Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag)
Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung - (Über)regionaler Charakter
- Alleinstellungsmerkmale
- Besucherzahlen
- zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale
- Imagefaktor
- Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und
–inhalte - Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin
- Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen - Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung
- Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen
- Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.
- Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung
- Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)
- Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.
- Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft
- Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos
- Bericht im Stadtkalender
- Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)
- Ankündigung auf dem Parkleitsystem
- Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung
- Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern.“
Abstimmungsergebnis: einstimmigAbstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 4 |
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13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath)
hier: Feststellungsbeschluss |
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A 61/217/2012 |
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Ö 5 |
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9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath", Erkelenz-Kückhoven
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB |
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A 61/218/2012 |
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Ö 6 |
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16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbauflächen Schulring-Zentralfriedhof)
hier: Aufstellungsbeschluss und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/219/2012 |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan Nr. VI/2 "Schulring-Zentralfriedhof", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1BauGB |
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A 61/220/2012 |
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Ö 8 |
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2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II "An St. Valentin", Erkelenz-Venrath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/221/2012 |
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Ö 9 |
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Bebauungsplan Nr. VI/3 "Roermonder Straße/Venloer Straße, Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über den Bebauungsplanentwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauBG |
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A 61/222/2012 |
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Ö 10 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B "Neusser Straße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über den Bebauungsplanentwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB |
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A 61/224/2012 |
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Ö 11 |
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Bebauungsplan Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz-Tenholt
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB |
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A 61/223/2012 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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