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Vorlage - A 61/224/2012  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B "Neusser Straße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über den Bebauungsplanentwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
31.01.2012 
16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
TOP 10 StaWi - Übersicht  

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 03.06.2008 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B „Neusser Straße“, Erkelenz-Mitte.

Dem in dieser Sitzung nunmehr vorgelegten Bebauungsplanentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B „Neusser Straße“, Erkelenz-Mitte soll zugestimmt und das frühzeitige Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet werden.

Der Bebauungsplan Nr. IX/B „Neusser Straße“, Erkelenz-Mitte erlangte mit Bekanntmachung vom 11.08.2000 Rechtskraft. Er umfasst den Bereich Neusser Staße/Wockerather Weg/Alfred-Wirth-Straße.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet sind nicht mehr geeignet, die städtebauliche Entwicklung im Sinne des Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes der Stadt Erkelenz zu gewährleisten.

 

Durch die Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B „Neusser Straße“, Erkelenz-Mitte soll die weitere Entwicklung des Gewerbegebietes an die städtebauliche Planung des Einzelhandel- und Zentrenkonzeptes und an das aktuelle Bauplanungsrecht angepasst werden.

 

Im Zuge einer Feinsteuerung gem. § 1 Abs. 5 i. V. m. Abs. 9 Bau NVO soll die Zulässigkeit von bestimmten Arten von Nutzungen neu festgesetzt werden, das betrifft u. a. die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben unter Berücksichtigung der zentralen Versorgungsfunktion der Innenstadt und Nahbereichsversorgung in den Wohngebieten.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

 

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.               Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B „Neusser Straße“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

2.              Über den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B „Neusser Straße“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

3.              Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IX/B „Neusser Straße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“                                                                                            

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 10 StaWi - Übersicht (551 KB)