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Vorlage - A 61/222/2012  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. VI/3 "Roermonder Straße/Venloer Straße, Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über den Bebauungsplanentwurf und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauBG
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
31.01.2012 
16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
TOP 9 StaWi - Übersicht  

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 13.03.2007 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte.

Dem in dieser Sitzung nunmehr vorgelegten Bebauungsplanentwurf Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte soll zugestimmt und das frühzeitige Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingeleitet werden.

Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte erlangte der Vorläuferplan Nr. VI „Oerather Mühle“, Erkelenz-Mitte am 11.06.1966 Rechtskraft.

Die Festsetzungen des alten Bebauungsplanes Nr. VI „Oerather Mühle“, Erkelenz-Mitte sind nicht mehr geeignet, die heutige städtebauliche Entwicklung u.a. unter Berücksichtigung der heutigen aktuellen Immissionsschutzgesetze und –richtlinien zu gewährleisten.

Durch den Bebauungsplan Nr. VI/3 soll die weitere Entwicklung des Gewerbegebietes an die aktuelle Gesetzeslage und die immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen angepasst werden sowie eine Gliederung gem. des Abstandserlasses RdErl. des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-3-8804.25.1 vom 6.6.2007 zur Gewährleistung eines verträglichen Nebeneinanders der umliegenden Nutzungen festgesetzt werden.

Darüber hinaus soll im Zuge einer Feinsteuerung gem. § 1 Abs. 5 Bau NVO die Zulässigkeit von bestimmten Arten von Nutzungen neu festgesetzt werden. Das betrifft u.a. die Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben unter Berücksichtigung der zentralen Versorgungsfunktion der Innenstadt und Nahbereichsversorgung in den Wohngebieten.

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.               Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

2.              Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.

3.              Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“                                                                                            

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 9 StaWi - Übersicht (641 KB)