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Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“, Erkelenz-Venrath wird beschlossen. 2, Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“, Erkelenz-Venrath wird zugestimmt. 3. Über den Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“, Erkelenz-Venrath ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen. 4. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“, Erkelenz-Venrath gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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