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Vorlage - A 61/221/2012  

 
 
Betreff: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. II "An St. Valentin", Erkelenz-Venrath
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
31.01.2012 
16. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
TOP 8 StaWi - Übersicht  

Tatbestand:

Tatbestand:

Das Plangebiet der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „an St. Valentin“, Erkelenz-Venrath liegt nördlich der Kuckumer Straße, westlich der Straße Himmelspfad und südlich der Straße An St. Valentin.

 

Bauplanungsrechtlich liegt das ca. 600 m² umfassende Plangebiet derzeit im Geltungsbereich des seit 22.12.1970 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“ mit der Festsetzung „Grünfläche“, Zweckbestimmung „Spielplatz“.

 

Die Spielplatznutzung des mit einer nördlichen Teilfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. II und einer südlichen Teilfläche im unbeplanten Innenbereich gelegenen Grundstückes Gemarkung Venrath, Flur 11, Flurstück 227, wurde mit Entwicklung des Baugebietes Schages Fahrt  aufgegeben und in das neue Wohngebiet verlagert.

 

Mit der Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes soll die aufgegebene Spielplatznutzung bauplanungsrechtlich nachvollzogen werden. Nach Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“ liegen die betroffenen Flächen innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Venrath, die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB, städtebauliche Gründe für eine parallele Bebauungsplanneuaufstellung sind derzeit nicht ersichtlich.

 

Die Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“ berücksichtigt den Beschluss des Bezirksausschusses Keyenberg/Venrath vom 20.07.2011.

 

In der Sitzung soll der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“, Erkelenz-Venrath, gefasst, der Bebauungsplanentwurf zur Änderung und Teilaufhebung vorgestellt sowie die Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahren beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Bebauungsplanänderung werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

 

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

1.     Die Aufstellung der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“, Erkelenz-Venrath wird beschlossen.                                              

2,               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“, Erkelenz-Venrath wird zugestimmt.

3.              Über den Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“, Erkelenz-Venrath ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.

4.              Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“, Erkelenz-Venrath gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“                                                                                            

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“ hat unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen. Sollten nach Rechtskraft der Änderung für hiervon betroffene Grundstücke im unbeplanten Innenbereich Erschließungsmaßnahmen erforderlich werden, so ist die Kostenträgerschaft über Erschließungsverträge zu regeln.

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 8 StaWi - Übersicht (451 KB)