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Amtsleiter Orth teilt auf Nachfrage mit, dass ein früherer Bebauungsplan aus dem Jahre 1966 existiert. Dieser aber nun nach aktuellen Planungserfordernissen geändert werden müsse. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „1. Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt. 2. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen. 3. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. VI/3 „Roermonder Straße/Venloer Straße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig
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