Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“, Erkelenz-Venrath wird beschlossen.
2, Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“, Erkelenz-Venrath wird zugestimmt.
3. Über den Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“, Erkelenz-Venrath ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Keyenberg/Venrath ist zu beteiligen.
4. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen werden, ist der Entwurf der 2. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. II „An St. Valentin“, Erkelenz-Venrath gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“