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Tagesordnung - 8. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: 8. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Di, 07.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Aktuelles aus dem Stadtmarketing      
Ö 3  
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet (SO-gfl. EH) Carl-Benz-Straße-Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 ABs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
A 61/180/2010  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. VII/D "Carl-Benz-Straße-Süd", Erkelenz-Mitte hier: Vorstellung des Nutzungskonzepts/Bebauungskonzepts und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. VII/D "Carl-Benz-Straße-Süd", Erkelenz-Mitte, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
A 61/181/2010  
Ö 5  
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 10/378/2010  
Ö 6  
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Wohnbaufläche Zum Königsberg), Erkelenz-Lövenich hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
A 61/182/2010  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. XII "Verlängerung Zum Königsberg", Erkelenz-Lövenich hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. XII "Verlängerung zum Königsberg", Erkelenz-Lövenich, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
A 61/183/2010  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz-Tenholt hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Erarbeitung eines Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 "Baaler Weg", Erkelenz-Tenholt, sowie Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  
A 61/185/2010  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt wird beschlossen.

2.               Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt zu erarbeiten.

3.              Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“

   
    07.12.2010 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt wird beschlossen.

2.               Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des in der Sitzung vorgestellten städtebaulichen Entwurfes den Bebauungsplan Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt zu erarbeiten.

3.              Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0220.1 „Baaler Weg“, Erkelenz-Tenholt ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Granterath/Hetzerath ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen

Ö 9  
Erkelenz auf dem Weg zur fahrradfreundlichen Stadt in NRW - Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz  
A 80/062/2010  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)