Bürgerinformationssystem
9.1 Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Die Verwaltung wird beauftragt, im konkreten Einzelfall die Empfehlungen der AGFS bei künftigen verkehrsrechtlichen Anordnungen zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen
9.2 Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Vorschläge für nachzubessernde Standorte von Sperrpfosten und Umlaufschranken werden im AK Fahrradfreundliche Stadt beraten und/oder in den Bezirkausschüssen beraten.“
Geänderter Beschluss: „Vorschläge für nachzubessernde Standorte von Sperrpfosten und Umlaufschranken werden im AK Fahrradfreundliche Stadt beraten und in den Bezirksausschüssen beraten.“
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen
9.3 Die Verwaltung sagt zu, bei Konkretisierung der Planung, Informationen über den zu erwartenden Eigenanteil zu liefern.
Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Die Ausschilderung von lokalen Radverkehrsnetzen wird über das Förderprogramm 100 Kommunen im Netz mittelfristig angestrebt. Eine Ausarbeitung soll mit Unterstützung des AK Fahrradfreundliche Stadt erfolgen.“
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen
9.4 Die Verwaltung sagt zu, bei der baulichen Umgestaltung der Südpromenade auch die Verbesserung des Radverkehrs über den Kreuzungsbereich hinaus auf der anschließenden Aachener Straße ausreichend zu berücksichtigen.
Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Die Verwaltung wird beauftragt bei der baulichen Umgestaltung der Südpromenade die Belange des Radverkehrs im Sinne der Empfehlung aus der Maßnahmenliste des VEP ausreichend zu berücksichtigen.“
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen
9.5 Die Verwaltung sagt zu, eine nochmalige Überprüfung der vorherrschenden Verkehrsmittel im Frühjahr über einen längeren Zeitraum durchzuführen.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Aufgrund der Ergebnisse der Prüfung durch das Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Erkelenz wird der Antrag in Punkt 5 abgelehnt.“
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen
9.6 Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Die Öffnung der Fußgängerzone Kölner Straße außerhalb der Geschäftszeiten wird nicht veranlasst. Im AK Fahrradfreundliche Stadt soll über die weitere Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer beraten werden.“
Geänderter Beschluss: „Die Öffnung der Fußgängerzone Kölner Straße außerhalb der Geschäftszeiten wird derzeit nicht veranlasst. Im AK Fahrradfreundliche Stadt soll über die weitere Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer beraten werden.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen
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