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Auszug - 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet (SO-gfl. EH) Carl-Benz-Straße-Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 ABs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
8. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/180/2010 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet (SO-gfl. EH) Carl-Benz-Straße-Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren erfolgen (vgl

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren erfolgen (vgl. TOP 4).

Herr Bruno Wojatschek von der Firma Ten Brinke mit Sitz in Bocholt führt in die Thematik ein.

Die Firma Ten Brinke beabsichtigt die gesamte Fläche des heutigen REWE Geländes an der Aachener Straße/Carl-Benz-Straße (ca. 1,7 ha) zu entwickeln. Ziel ist die Ansiedlung von Betrieben des großflächigen Einzelhandels in einem festzusetzenden Sondergebiet. Es liegen zurzeit konkrete Investorenanfragen eines Baumarktunternehmens, Großtankstelle, Dienstleistungsunternehmen im Bereich Kfz, ein Fast Food Restaurant und aus dem Bereich der Erlebnisgastronomie vor. Die Planung sieht die Auswesung von 250 bis 300 Stellplätzen vor.

Die Ratsherren Stommel und Steingießer erkundigen sich nach den zu erwartenden Lärmemissionen. Herr Wojatschek erklärt, dass die Parkplätze bewusst zur Straße hin angelegt sind und dass mit einem Anlieferverkehr von 5-11 Lkw’s / Tag zu rechnen sei. Im Detail werden Aussagen zu Lärmemissionen in einem Schallschutzgutachten getroffen.

Ratsherr Moll erkundigt sich nach dem zu erwartendem Verkehrsaufkommen bei Realisierung des Projektes. Herr Wojatschek erklärt, dass Aussagen über die zu erwartenden Verkehre und der Verkehrslenkung in einem Verkehrsgutachten getroffen werden.

 

Herr Dederichs fragt nach, inwiefern ökologische Bauweisen bei Baumärkten Anwendung finden. Herr Wojatschek erläutert, dass der großflächige Einzelhandel und selbstverständlich auch der Baumarkt immer nach optimalen Lösungen der Ver- und Entsorgung, z.B. durch Nutzung von Geothermie sucht, da die Nebenkosten bekanntlich einen hohen Kostenanteil an den Betriebskosten ausmachen.

 

Die anschließende Abstimmung erfolgt ohne Beteiligung von Ratsfrau Mainka, die sich als befangen erklärt.

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.              Die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. EH Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

2.              Über den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Sondergebiet gfl. EH Carl-Benz-Straße Süd/Aachener Straße), Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen