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Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  

 
 
8. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 07.12.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/378/2010 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Frings fragt nach, wie der Stand zu evtl

Ratsherr Frings fragt nach, wie der Stand zu evtl. anhängigen Klagen sei. TB Lurweg erklärt, dass die Klage vor dem Verwaltungsgericht zurückgezogen wurde.

 

Ratsherr Frings fragt nach, ob an der ihm bekannten Variante der Bereitstellung der zukünftigen Tiefgarage für die Öffentlichkeit festgehalten wird und die Planung für die Zufahrt zur Tiefgarage von der Tenholter Straße und die Ausfahrt über die Südpromenade Bestand hat.

 

TB Lurweg erklärt, dass diese Planungen nicht Gegenstand des zu beschließenden Bebauungsplanverfahrens seien.

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.              Über die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.              Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. I/14 "Neubau Sparkasse Kölner Straße", Erkelelnz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen

Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung