Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat über den Hauptausschuss):
Beschlussentwurf (als
Empfehlung an den Rat über den Hauptausschuss):
„1.Über die von den
Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB
in der Zeit vom 08.04.2002 bis 10.05.2002 vorgetragenen Anregungen zum Entwurf
der Ergänzungssatzung für die Ortslage Erkelenz-Holzweiler wird nach
sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbaren öffentlicher und privater
Belange, wie in der als Anlage Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage zur Ergänzungssatzung für den
Ortsteil Erkelenz-Holzweiler vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für
den OrtsteilErkelenz-Holzweiler wird
hiermit als Satzung beschlossen.“
21.06.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von den
Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB
in der Zeit vom 08.04.2002 bis 10.05.2002 vorgetragenen Anregungen zum Entwurf
der Ergänzungssatzung für die Ortslage Erkelenz-Holzweiler wird nach
sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbaren öffentlicher und privater
Belange, wie in der als Anlage Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage zur Ergänzungssatzung für den
Ortsteil Erkelenz-Holzweiler vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für
den OrtsteilErkelenz-Holzweiler wird
hiermit als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme – als Empfehlung an
Hauptausschuss und Rat
22.06.2005 - Hauptausschuss
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von den Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Nr. 3
BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB in der Zeit vom 08.04.2002 bis 10.05.2002
vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der Ergänzungssatzung für die Ortslage
Erkelenz-Holzweiler wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbaren
öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage zur
Ergänzungssatzung für den Ortsteil Erkelenz-Holzweiler vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für
den OrtsteilErkelenz-Holzweiler wird
hiermit als Satzung beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig – als Empfehlung an den Rat
Abstimmungsergebnis: einstimmig – als Empfehlung an
den Rat
29.06.2005 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Über die von den Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Nr. 3
BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB in der Zeit vom 08.04.2002 bis 10.05.2002
vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der Ergänzungssatzung für die Ortslage
Erkelenz-Holzweiler wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbaren
öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage zur
Ergänzungssatzung für den Ortsteil Erkelenz-Holzweiler vorgeschlagen,
entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für
den OrtsteilErkelenz-Holzweiler wird
hiermit als Satzung beschlossen.“