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Auszug - Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Ortslage Erkelenz-Holzweiler hier: Satzungsbeschluss  

 
 
3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/018/2005 Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Ortslage Erkelenz-Holzweiler
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage erläutert Technischer Beigeordneter Lurweg, dass die Fläche nicht von der GEE vermarktet wird

Auf Nachfrage erläutert Technischer Beigeordneter Lurweg, dass die Fläche nicht von der GEE vermarktet wird. Hier wird, wie es auch bereits in anderen Fällen gemacht wurde, ein Erschließungsvertrag mit Investoren abgeschlossen.

Beschluss:

Beschluss:

„1.       Über die von den Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 Nr. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 BauGB in der Zeit vom 08.04.2002 bis 10.05.2002 vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der Ergänzungssatzung für die Ortslage Erkelenz-Holzweiler wird nach sorgfältiger Abwägung aller derzeit erkennbaren öffentlicher und privater Belange, wie in der als Anlage Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Beschlussvorlage zur Ergänzungssatzung für den Ortsteil Erkelenz-Holzweiler vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  2.       Die Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil  Erkelenz-Holzweiler wird hiermit als Satzung beschlossen.“

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme – als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat