Beschluss:
„1. Es wird festgestellt,
dass die vorgesehene 1. Änderung gemäß § 13 Abs. 1 BauGB nicht die Grundzüge
der Planung des Bebauungsplanes Nr. XIX/2 „Gewerbe- und Industriepark
Commerden“, Erkelenz-Mitte berührt.
- Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. XIX/2 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte wird
beschlossen.
- Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/2 „Gewerbe- und
Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
- Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/2 „Gewerbe- und
Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i. V.
m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der
Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind entsprechend zu informieren.“