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Auf Nachfrage erläutert Technischer Beigeordneter Lurweg, dass die Fläche nicht von der GEE vermarktet wird. Hier wird, wie es auch bereits in anderen Fällen gemacht wurde, ein Erschließungsvertrag mit Investoren abgeschlossen. Beschluss: „1. Über die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder Straße/Zehnthofweg"“ Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder Straße/Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte – Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder Straße/Zehnthofweg", Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme – als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat |
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