Beschlussentwurf (in
eigener Zuständigkeit):
„1. Über die von den
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder Straße/Zehnthofweg"“
Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater
Belange wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. IV/1
„Roermonder Straße/Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte –
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder
Straße/Zehnthofweg", Erkelenz-Mitte ist unter Berücksichtigung dieses
Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen.“