„1.Es wird
festgestellt, dass die vorgesehene 1. Änderung gemäß § 13 Abs. 1 BauGB nicht
die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. XIX/2 „Gewerbe- und
Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte berührt.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. XIX/2 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“,
Erkelenz-Mitte wird beschlossen.
Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/2 „Gewerbe- und
Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/2 „Gewerbe- und
Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2
i. V. m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der
Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind entsprechend zu informieren.“
21.06.2005 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Es wird festgestellt,
dass die vorgesehene 1. Änderung gemäß § 13 Abs. 1 BauGB nicht die Grundzüge
der Planung des Bebauungsplanes Nr. XIX/2 „Gewerbe- und Industriepark
Commerden“, Erkelenz-Mitte berührt.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. XIX/2 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte wird
beschlossen.
Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/2 „Gewerbe- und
Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/2 „Gewerbe- und
Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i. V.
m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der
Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind entsprechend zu informieren.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig – in eigener Zuständigkeit
Abstimmungsergebnis: einstimmig – in eigener
Zuständigkeit