Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit) :
„1. Dem in
der Sitzung vorgestellten Entwurf Bebauungsplanes Nr. I/13 „Im Pangel“, Erkelenz-Mitte, wird
zugestimmt.
2. Über den in
der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/13 „Im Pangel“, Erkelenz-Mitte ist
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit öffentlich
zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der
Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
3. Sollten bei
der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen
werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. I/13 „Im Pangel“,
Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“