Bürgerinformationssystem
Ratsherr Frings erkundigt sich, ob der vorhandene alte Baumbestand erhalten werden kann. Beigeordneter Lurweg versichert, dass bei der Entwurfsplanung das Ziel ist, den Baumbestand zu erhalten. Beschluss (in eigener Zuständigkeit) „1. Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt. 2. Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen. 3. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||