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Vorlage - A 61/138/2008  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. I/10B "Kirchstraße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes und Beschluss zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
09.12.2008 
25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. I/10B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte umfasst den Bereich zwischen Markt, Aachener Straße, Franziskaner Platz und Schülergasse und ist Teil des Geltungsbereiches des seit 1963 rechtskräftigen Ursprungsbebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“. Die Plangebietsfläche des Bebauungsplanes Nr. I/10B hat eine Größe von ca. 0,9 ha.

In seiner Sitzung am 28.08.2007 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“.

In seiner Sitzung am 06.11.2007 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/10B „Kirchstraße“.

In der Sitzung soll der Bebauungsplanentwurf vorgestellt und die Einleitung des Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan Nr. I/10B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.        Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf Bebauungsplanes Nr. I/10B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

2.         Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/10B           „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit   öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und        Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange          sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten   und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu           beteiligen.

3.         Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine    abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des      Bebauungsplanes Nr. I/10B  „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2        BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine