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Ratsherr Frings erkundigt sich, ob die Schülergasse im überplanten Bereich liegt. Herr Orth bejaht dies. Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf Bebauungsplanes Nr. I/10B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt. 2. Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/10B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen. 3. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/10B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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