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Auszug - Bebauungsplan Nr. I/10B "Kirchstraße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes und Beschluss zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  

 
 
25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 09.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 1, 41812 Erkelenz
A 61/138/2008 Bebauungsplan Nr. I/10B "Kirchstraße", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über den Entwurf des Bebauungsplanes und Beschluss zur Einleitung des Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Frings erkundigt sich, ob die Schülergasse im überplanten Bereich liegt

Ratsherr Frings erkundigt sich, ob die Schülergasse im überplanten Bereich liegt. Herr Orth bejaht dies.

 

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

„1.        Dem in der Sitzung vorgestellten Entwurf Bebauungsplanes Nr. I/10B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

2.         Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/10B           „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit   öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und        Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange          sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten   und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu           beteiligen.

3.         Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine    abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des      Bebauungsplanes Nr. I/10B  „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2        BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis: einstimmig