Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Dem in
der Sitzung vorgestellten Entwurf Bebauungsplanes Nr. I/12 Aachener Straße / Patersgasse“,
Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.
2. Über den in
der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/12 „Aachener Straße / Patersgasse“,
Erkelenz-Mitte ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die
Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung
aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte
ist zu beteiligen.
3. Sollten bei
der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen
werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. I/12 „Aachener Straße /
Patersgasse“, Erkelenz-Mitte gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“