Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Dem in
der Sitzung vorgestellten Entwurf Bebauungsplanes Nr. I/10B „Kirchstraße“, Erkelenz-Mitte, wird
zugestimmt.
2. Über den in
der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/10B „Kirchstraße“,
Erkelenz-Mitte ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit
ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung
zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz
1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und
zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
3. Sollten bei
der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen
werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. I/10B „Kirchstraße“,
Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“