Beschlussentwurf: (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat)
Beschlussentwurf: (als Empfehlung an Hauptausschuss
und Rat)
„1.Für die von
den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen
Anregungen zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller
erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage beigefügten
Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
2.Der
Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer
Straße), Erkelenz-Kückhoven ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf
die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
08.04.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und
Rat):
„1.Für die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 10.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße),
Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und
privater Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle
vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf der 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven
ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung
09.04.2008 - Hauptausschuss
Ö 3.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und
Rat):
„1.Für die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 10.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße),
Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und
privater Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle
vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf der 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven,
ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
„1.Für die von den Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 10.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße),
Erkelenz-Kückhoven, wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und
privater Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle
vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.Der Entwurf der 10. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven,
ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“