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Ratsfrau Schaaf möchte im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau NRW berücksichtigt wissen, dass der Stadt Erkelenz bei der Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen. Erster Beigeordneter Dr. Gotzen sichert die Prüfung der Anregung zu. Beschluss (als Empfehlung an Hauptausschuss und
Rat): „1. Für die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Katzemer Straße), Erkelenz-Kückhoven ist unter Berücksichtigung dieses Beschlusses auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung |
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