Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„ 1. Es wird
festgestellt, dass die vorgesehene 3. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht
die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“,
Erkelenz-Mitte berührt.
2.
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3
„Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.
3.
Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte
wird zugestimmt.
4.
Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte ist
gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 4 BauGB öffentlich
auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“