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Vorlage - A 61/091/2007  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
06.11.2007 
18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte, umfasst den Bereich zwischen Hermann-Josef-Gormanns-Straße, Theodor-Körner-Straße, Anton-Raky-Allee und Kölner Straße und ist Teil des Geltungsbereiches des Ursprungbebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“. Die Plangebietsfläche hat eine Größe von ca. 4,2 ha.

 

Der Ursprungsplan, Bebauungsplan Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, deckt den zentralen, inneren Kern der Stadt Erkelenz ab.

Nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges wurde mit dem durch den Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 28.04.1960 förmlich festgestellten  Durchführungs- und Fluchtlinienplan der Wiederaufbau der in weiten Teilen zerstörten Stadt bauleitplanerisch gefasst und geordnet.

1963 hat der Rat der Stadt Erkelenz diesen Fluchtlinienplan, nachdem das Bundesbaugesetz  die rechtlichen Möglichkeiten eröffnete, in einem Überleitungsverfahren als Bebauungsplan beschlossen. 

Die meisten Bereiche des Bebauungsplanes sind heute durch neuere Planungen bereits überlagert, da in den mehr als 40 Jahren der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, sich die Anforderungen an den Plan und an die zeitgemäße städtebauliche Entwicklung änderten. Daher existieren heute jüngere Planungen, die den Ursprungsplan in weiten Bereichen außer Kraft setzen.

Aufgrund veränderter städtebaulicher Planungs- und Entwicklungsziele wurden ab dem Jahre 1965 insgesamt 21 Änderungsverfahren durchgeführt und ab 1980 für 6 Teilbereiche vollständig neue Bebauungspläne aufgestellt. Der Bebauungsplan Nr. I „Stadtkern“ ist daher lediglich noch in geringen Teilbereichen seines Geltungsbereiches rechtskräftig.

Dieser nur noch in Teilbereichen gültige  Bebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“ weist im Verhältnis zu heutigen Bauleitplänen eine geringe Festsetzungstiefe auf, die Anforderungen die an eine Plangrundlage zu stellen sind werden nicht erfüllt, die Einhaltung des  Bestimmtheitsgebotes der Festsetzungen ist in weiten Teilen nicht gegeben. 

In Teilbereichen der Restflächen des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte stellt sich die tatsächliche bauliche Entwicklung different zu den Aussagen der Planurkunde dar. Die Verwirklichung der planerischen Aussagen ist auf unabsehbare Zeit auszuschließen. Teilweise weichen die tatsächlichen Verhältnisse in manchen Bereichen so offenkundig vom Planinhalt ab, dass der Bebauungsplan seine  städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr erfüllen kann. Ein in die Fortgeltung des Planes gesetztes Vertrauen verdient in diesen Bereichen keinen Schutz mehr.  Die Festsetzungen sind in den vorgenannten Bereichen obsolet geworden, da ihre sinnvolle Durchsetzung gänzlich unmöglich geworden ist.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat daher am 28. August 2007 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, einzuleiten.

 

Im Rahmen der Überprüfung der planungsrechtlichen Situation für den Zeitpunkt nach vollzogener Aufhebung des Ursprungsplanes Nr. I „Stadtkern“, wurde ein Planungserfordernis für den Bereich zwischen Hermann-Josef-Gormanns-Straße, Theodor-Körner-Straße, Anton-Raky-Allee und Kölner Straße festgestellt.

Hier ist es erforderlich die zukünftige städtebauliche Entwicklung durch gezielte planerische Festsetzungen zu ordnen, da hier zu ordnende Entwicklungspotentiale und ein Regelungserfordernis gesehen werden.

Zu diesem Zweck soll der Bebauungsplan Nr. I/9 „Kölner Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte, aufgestellt werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen u. a. die Ziele verfolgt werden:

-            geordnete städtebauliche Entwicklung und Stärkung der Kernstadtfunktionen insbesondere in den Bereichen Kölner Straße / H.-J.-Gormanns-Straße

-            Sicherung und Fortentwicklung der Gestaltqualitäten der gewachsenen Kernbereiche.

-            Neuordnung der städtebaulich desolaten Situation im Blockinnenbereich Parkweg (Bebauungsbestand und Grundstücksnutzung) - in einem ersten Schritt sollen die im Eigentum der Stadt stehenden und verfügbaren Flächen einer neuen Nutzung zugeführt werden, die Verbindung zwischen Theodor-Körner-Straße / Stadtpark und Kölner Straße soll hierbei eine deutliche Aufwertung erfahren.

-            Stärkung der Wohnfunktion im Blockinnenbereich am Rande des Stadtparks mit Eröffnung angemessener Bebauungsoptionen sowie Sicherung einer ordnungsgemäßen Erschließung.

 

In der Sitzung soll die Einleitung des Aufstellungsverfahrens beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. I/9 „Kölner

Straße – Stadtpark“, Erkelenz-Mitte wird mit dem Ziel, eine geordnete städtebauliche

Entwicklung zu sichern und die Kernstadtfunktionen zu stärken, beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine