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Vorlage - A 61/088/2007  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. I/12 "Aachener Straße/Patersgasse", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
06.11.2007 
18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. I/12 „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte umfasst den Bereich zwischen den Straßen Aachener Straße,  Westpromenade, der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes Nr. 195, der Flur 46 Gemarkung Erkelenz, den nördlichen Flurstücksgrenze der Patersgasse sowie des Franziskanerplatzes. Er hat eine Größe von ca. 0,6 ha.

 

Der Ursprungsplan, Bebauungsplan Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, deckt den zentralen, inneren Kern der Stadt Erkelenz ab.

Nach den Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges wurde mit dem durch den Beschluss des Rates der Stadt Erkelenz vom 28.04.1960 förmlich festgestellten  Durchführungs- und Fluchtlinienplan der Wiederaufbau der in weiten Teilen zerstörten Stadt bauleitplanerisch gefasst und geordnet.

1963 hat der Rat der Stadt Erkelenz diesen Fluchtlinienplan, nachdem das Bundesbaugesetz  die rechtlichen Möglichkeiten eröffnete, in einem Überleitungsverfahren als Bebauungsplan beschlossen. 

Die meisten Bereiche des Bebauungsplanes sind heute durch neuere Planungen bereits überlagert, da in den mehr als 40 Jahren der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, sich die Anforderungen an den Plan und an die zeitgemäße städtebauliche Entwicklung änderten. Daher existieren heute jüngere Planungen, die den Ursprungsplan in weiten Bereichen außer Kraft setzen.

Aufgrund veränderter städtebaulicher Planungs- und Entwicklungsziele wurden ab dem Jahre 1965 insgesamt 21 Änderungsverfahren durchgeführt und ab 1980 für 6 Teilbereiche vollständig neue Bebauungspläne aufgestellt. Der Bebauungsplan Nr. I „Stadtkern“ ist daher lediglich noch in geringen Teilbereichen seines Geltungsbereiches rechtskräftig.

Dieser nur noch in Teilbereichen gültige  Bebauungsplanes Nr. I „Stadtkern“ weist im Verhältnis zu heutigen Bauleitplänen eine geringe Festsetzungstiefe auf, die Anforderungen die an eine Plangrundlage zu stellen sind werden nicht erfüllt, die Einhaltung des  Bestimmtheitsgebotes der Festsetzungen ist in weiten Teilen nicht gegeben. 

In Teilbereichen der Restflächen des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte stellt sich die tatsächliche bauliche Entwicklung different zu den Aussagen der Planurkunde dar. Die Verwirklichung der planerischen Aussagen ist auf unabsehbare Zeit auszuschließen. Teilweise weichen die tatsächlichen Verhältnisse in manchen Bereichen so offenkundig vom Planinhalt ab, dass der Bebauungsplan seine  städtebauliche Gestaltungsfunktion nicht mehr erfüllen kann. Ein in die Fortgeltung des Planes gesetztes Vertrauen verdient in diesen Bereichen keinen Schutz mehr.  Die Festsetzungen sind in den vorgenannten Bereichen obsolet geworden, da ihre sinnvolle Durchsetzung gänzlich unmöglich geworden ist.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat daher am 28. August 2007 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I "Stadtkern", Erkelenz-Mitte, einzuleiten.

 

Bei der Prüfung der planungsrechtlichen Situation nach Aufhebung des Ursprungsplanes wurde ein Planungserfordernis für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. I/12 „Aachener Straße/Patersgasse“, Erkelenz-Mitte festgestellt. Hier ist es erforderlich, die zukünftige bauliche Entwicklung durch gezielte planerische Festsetzungen zu ordnen, da hier zu ordnende Entwicklungspotentiale und ein Regelungserfordernis gesehen werden. Der Bereich der Patersgasse bedarf der planungsrechtlichen Regelung, da hier eine durch den Vorläuferplan nicht gesicherten Bebauung im historischen Stil erhalten ist, die heute teilweise unter Denkmalschutz steht und nicht nach den heute geltenden Abstandsregelungen erbaut wurde. Hier bedarf es der geordneten Entwicklung, um keine Missstände aufkommen zu lassen, die durch die bloße Anwendung des § 34 BauGB unter Umständen nicht zu vermeiden wären.

 

Des weiteren beinhaltet die Überplanung des Baublocks zwischen der Patersgasse, dem Franziskanerplatz, der Aachener Straße und der Westpromenade erkennbare Entwicklungspotentiale, die nach den nicht so dezidierten Regelungsmöglichkeiten des § 34 BauGB eine ungewollte, nachteilige Entwicklung nach sich ziehen könnte. Zu diesem Zweck soll der Bebauungsplan Nr. I/12 „Aachener Straße/Patersgasse“, Erkelenz-Mitte, aufgestellt werden.

 

Die Planung dient der zukünftigen Innenentwicklung des Erkelenzer Stadtkerns. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen u. a. als Ziele

 

-           eine geordnete städtebaulichen Entwicklung und Stärkung der Kernstadtfunktion insbesondere im Bereich der Aachener Straße und des Franziskaner Platzes,

 

-           die Sicherung und Fortentwicklung der Gestaltqualitäten des vorhandenen Ge-bäudebestandes innerhalb des städtebaulich anspruchsvollen Kontextes,

 

-          die Stärkung der vorhandenen Funktionsmischung insbesondere im Bereich der Aachener Straße und eine angemessene bauliche Entwicklung verfolgt werden.

 

In dieser Sitzung soll die Einleitung des Aufstellungsverfahrens beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

 „Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. I/12 „Aachener Straße/Patersgasse“, Erkelenz-Mitte wird mit dem Ziel der Bestandsicherung und der Prüfung der Entwicklungsmöglichkeiten beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine