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Auszug - Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters  

 
 
18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Di, 06.11.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Technischer Beigeordneter Lurweg trägt die als Anlage 1 beigefügte Mitteilung vor

Technischer Beigeordneter Lurweg trägt die als Anlage 1 beigefügte Mitteilung vor.

 

Ratsherr Krahe stellt namens der FDP-Fraktion einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Erweiterung der Tagesordnung und verliest den als Anlage 2 beigefügten Antrag.

 

1. Beigeordneter Dr. Gotzen erläutert, dass ein solcher Antrag nur in Fällen äußerster Dringlichkeit zulässig sei. Nach grober Prüfung sei diese in dem vorliegenden Fall nicht zu erkennen, zumal ohnehin während der laufenden Bebauungsplanverfahren eine genaue Beteiligung der verschiedenen Gremien erfolge – u.a. auch des Bezirksausschusses. Zudem seien alleine in der heutigen Tagesordnung etliche der in der Stellungnahme des Bezirksausschusses angesprochenen Punkte konkretisiert worden.

 

           

            Ratsherr Krahe merkt an, dass der Bezirksausschuss ein wichtiges Gremium sei und aus diesem Grunde die Stellungnahme zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. I Stadtmitte im Ausschuss diskutiert werden solle.

 

Ratsherr Steingießer schließt sich im Wesentlichen der Argumentation des 1. Beigeordneten an und macht nochmals deutlich, dass ohnehin einige der im Bezirksausschuss angesprochenen Punkte in den heute zu beschließenden Vorlagen aufgegriffen wurden.

 

Die Vorsitzende Wolters wertet die beiden Wortmeldungen als je eine Für- und Gegenrede gegen den Antrag zur Geschäftsordnung und lässt hiernach über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: abgelehnt (4 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen)

 

Tech. Beigeordneter Lurweg erläutert, dass für die nachfolgenden Tagesordnungspunkte 2 bis 7 zur Überplanung der Bereiche im Stadtkern eine gemeinsame Einführung erfolgen wird. Die Überplanung sei in vielen Bereichen aus Gründen des Baurechts erforderlich, denen der alte Bebauungsplan nicht mehr gerecht werde.

Hiernach führt Amtsleiter Orth in die Thematik ein. Hierbei erläutert er insbesondere die vorgesehene Nichtüberplanung bestimmter Bereiche. Gerade im Bereich der historischen Bauten wie Burg, Altes Rathaus etc. ergebe sich keine Notwendigkeit einer Überplanung, da gerade in diesen schützenswerten Bereichen die Stadt Eigentümerin der Liegenschaften sei und somit der Bestand alleine hierdurch gewährleistet sei. Im Bereich Tenholter Straße/Wilhelmstraße sei durch die vorhandene homogene Wohnbebauung ebenfalls kein Planungsbedarf gegeben, da hier eine Regelung über § 34 BauGB ausreiche.

 

Ratsherr Frings äußert sein Unverständnis darüber, dass der Beschluss des Bezirksausschusses in den Vorlagen nicht explizit erwähnt werde. Er merkt zudem an, dass er vermute, dass ein konkreter Investorenplan Hintergrund für die Überplanung bestimmter Bereiche in der Innenstadt sei.

 

Tech. Beigeordneter Lurweg stellt nochmals deutlich heraus, dass die Überplanung der einzelnen Bereiche dringend erforderlich sei, da der alte Bebauungsplan den heutigen Vorgaben des BauGB nicht mehr entspreche. Die Stellungnahme des Bezirksausschusses werde im Rahmen der Beteiligungen während der Verfahren berücksichtigt. Hier erfolge dann eine Abwägung der einzelnen Punkte durch die entsprechenden Gremien. Überdies seien etliche Punkte der Stellungnahme bereits in den heute zu beschließenden Vorlagen indirekt berücksichtigt worden.

 

Ratsherr Krahe merkt an, dass er eine Regelung der von der Überplanung ausgeschlossenen Bereiche im Rahmen des § 34 BauGB nicht für ausreichend halte. Es sei nicht einzusehen, warum gerade die wichtigen historischen Bereiche nicht ebenfalls überplant würden, sondern der Regelung mittels des „Gummiparagraphen“ 34 BauGB unterworfen würden.  Auch die öffentliche Hand sollte durch einen für alle einzusehenden Bebauungsplan gebunden sein.

 

1. Beigeordneter Dr. Gotzen stellt klar, dass gerade zu § 34 BauGB eine umfassende Rechtsprechung vorliege, so dass keinesfalls von einem „Gummiparagraphen“ die Rede sein könne.  Gerade aufgrund der in den nicht überplanten Bereichen vorliegenden homogenen Bebauung ergebe sich deshalb keine Notwendigkeit, ein aufwändiges Verfahren im Rahmen einer Überplanung durchzuführen. Für die öffentliche Hand sei überdies oberstes Gebot das öffentliche Interessen zu wahren, so dass das hier angedeutete Misstrauen fehl am Platze sei.

 

Im Nachgang hierzu erfolgt eine Diskussion über die Notwendigkeit der Überplanung der bisher hierfür nicht vorgesehenen Bereiche.

 

In deren Verlauf äußert sich Ratsherr Frings dahingehend, dass Bebauungspläne in Erkelenz auf Wunsch von Investoren erstellt würden.

 

1. Beigeordneter Dr. Gotzen stellt deutlich heraus, dass kein Bebauungsplan für einen Investor aufgestellt würde. Die hierzu von Ratsherr Frings geäußerte Wortmeldung grenze an Verleumdung. Stattdessen reagierten Investoren auf Bebauungspläne, gerade weil hierdurch Rechts- und Planungssicherheit geschaffen werde.

 

Ratsherr Krahe erklärt, dass seitens der FDP keinesfalls Misstrauen dargestellt werden solle, sondern § 34 BauGB als untauglich angesehen werde, die Sicherheit der historischen Bereiche zu gewährleisten.