Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die
Einleitung des Bauleitplanverfahrens für den Bebauungsplan Nr. I/10 B
„Kirchstraße“,
Erkelenz-Mitte wird mit dem Ziel, eine geordnete städtebauliche
Entwicklung
zu sichern und die Kernstadtfunktionen zu stärken, beschlossen.“