Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„ 1. Es wird
festgestellt, dass die vorgesehene
1. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung
des Bebauungsplanes Nr. I/7 „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte berührt.
2.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/7
„Stadtkern“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.
3.
Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
I/7 „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
4.
Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/7 „Stadtkern“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13
Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der
Bezirksausschuss Erkelenz und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind entsprechend zu beteiligen.“